Landkreis passt Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest an
Reaktion auf das aktuelle Infektionsgeschehen
Mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis Marburg-Biedenkopf auf die aktuelle Geflügelpest-Situation. Da seit Anfang November keine positiven Fälle im Landkreis nachgewiesen werden konnten, passt die zuständige Veterinärbehörde des Kreises die Sicherheitsmaßnahmen an und lockert einige der bisher geltenden Vorgaben. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 6. Dezember 2025, in Kraft.
Die Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen wird gelockert und das Verbot des Verbringens von Geflügel aus dem Landkreis wird aufgehoben. Gleichzeitig bleiben aber die Anordnungen zum Verbot von Veranstaltungen (Ausstellungen, Börsen u.ä.), zur Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe sowie zu den einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen.
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